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Hierunter verstehen wir, dass der Markt- bzw Verkehrswert, sowie der Zeitwert, der
z.B. für die Versicherung des Bootes erforderlich ist, genau ermittelt werden.
Auch hier ist neben dem Fachwissen des Sachverständigen eine genaue Kenntnis
der derzeitigen Marktsituation erforderlich.
Eine Werttaxe muss nicht immer schriftlich festgehalten werden, sie
kann auch auf Wunsch des Käufers mündlich, z.B. bei einer Probefahrt,
erfolgen. Hierbei kann auf Punkte hingewiesen werden, die sich
kaufpreisreduzierend auswirken können.
So meinen die Käufer häufig, das auf Grund der neuen Beschläge , Polster
und Gardinen der Gesamtzustand des Bootes genau so gut sei.
Die Praxis zeigt aber, dass dies nicht der Fall ist, und ein langer und
teurer Rechtsstreit kann später die Folge sein.
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